In Kürze
Beitragspflichtige Einnahmen sind das Einkommen, auf das Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie bilden die Grundlage für Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Definition
Wer sozialversichert ist, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausgangspunkt für die Berechnung dieser Beiträge sind die sogenannten beitragspflichtigen Einnahmen.
Auf diese Einnahmen wird ein bestimmter Prozentsatz – der Beitragssatz – angewendet. Das Ergebnis ist der zu zahlende Beitrag.
Wichtig: Beitragspflichtige Einnahmen werden nur bis zu einer bestimmten Obergrenze berücksichtigt, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung außen vor.
Was genau als beitragspflichtige Einnahme gilt, hängt vom Status des Versicherten ab – also davon, ob jemand zum Beispiel als Arbeitnehmer beschäftigt ist, eine Rente bezieht oder selbstständig tätig ist.