In Kürze
Der Eigenbeleg ersetzt fehlende Originalbelege in der Buchführung. Er dokumentiert interne oder nicht belegbare Geschäftsvorfälle.
Definition
Der Eigenbeleg ist ein steuerrechtlicher Begriff mit dokumentierender Funktion innerhalb der ordnungsgemäßen Buchführung. Er wird vom Steuerpflichtigen selbst erstellt, ohne Beteiligung eines externen Leistungserbringers.
Ein Eigenbeleg liegt vor, wenn ein aufzeichnungspflichtiger Geschäftsvorfall mangels Fremdbelegs nachvollziehbar festgehalten werden muss. Voraussetzung ist, dass Inhalt, Anlass, Betrag und zeitlicher Bezug des Vorgangs objektiv festgelegt sind.
Rechtsgrundlage sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD).
Der Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz.
Abzugrenzen ist der Eigenbeleg von:
- Fremdbelegen, die von außenstehenden Dritten ausgestellt werden
In der Praxis dient der Eigenbeleg der Sicherstellung formell ordnungsgemäßer Buchungen gegenüber der Finanzverwaltung.