Einmalzahlung - Art des Arbeitsentgelts

In Kürze

Eine Einmalzahlung ist ein Arbeitsentgelt, das nicht regelmäßig, sondern aus einem besonderen Anlass gezahlt wird – zum Beispiel Weihnachtsgeld oder eine Gewinnbeteiligung. Sie wird in der Sozialversicherung anders behandelt als laufendes Arbeitsentgelt.

Definition

Im Sozialversicherungsrecht unterscheidet man zwischen laufendem Arbeitsentgelt und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt. Laufendes Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung für die Arbeit in einem bestimmten Abrechnungszeitraum – also zum Beispiel das monatliche Gehalt, Akkordlohn, Überstundenvergütungen, Zulagen oder Provisionen.

Eine Einmalzahlung hingegen wird aus einem bestimmten Anlass gewährt und nicht regelmäßig für einen einzelnen Abrechnungszeitraum. Typische Beispiele sind:

  • Weihnachtsgeld
  • Gratifikationen
  • Gewinnbeteiligungen
  • Zusätzliches Urlaubsgeld
  • Urlaubsabgeltungen

Für laufendes Arbeitsentgelt gilt die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Abrechnungszeitraums, in dem es verdient wurde. Für Einmalzahlungen gelten besondere Regelungen – sie unterliegen der Beitragspflicht nach § 23a SGB IV.

Besonderheit bei Urlaubsabgeltung nach dem Tod eines Arbeitnehmers: Früher galten solche Zahlungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und einer Anpassung der deutschen Rechtsprechung gilt seit dem 22. Januar 2019: Urlaubsabgeltungen, die nach dem Tod eines Arbeitnehmers an dessen Erben gezahlt werden, sind als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig – denn der Vergütungsanspruch ist noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden.