Einmalzahlung - Zuflussprinzip

In Kürze

Das Zuflussprinzip bestimmt, wie einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Es gilt nicht nur für Beiträge, sondern auch für die Prüfung von Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit.

Definition

Eine Einmalzahlung ist ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine Jahresprämie. Das Zuflussprinzip legt fest, dass solche Zahlungen bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts einbezogen werden, wenn ihre Gewährung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten ist — etwa aufgrund eines Tarifvertrags oder einer betrieblichen Übung.

Das Zuflussprinzip findet in drei wichtigen Bereichen Anwendung:

  • § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 oder Abs. 7 SGB V — Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zur Prüfung der Krankenversicherungspflicht
  • § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IV — Prüfung, ob das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556,00 EUR) überschreitet
  • § 20 Abs. 2 SGB IV — Prüfung, ob das Arbeitsentgelt die Obergrenze des Übergangsbereichs (2.000,00 EUR) überschreitet

Verzichtet ein Arbeitnehmer schriftlich und im Voraus auf eine Einmalzahlung, wird diese bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht mehr berücksichtigt. Ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass die Zahlung ausbleibt, muss der Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Einordnung des Arbeitnehmers neu prüfen.

War die Einmalzahlung zunächst in die Beurteilung einbezogen und wurde sie dann doch nicht ausgezahlt, bleibt die ursprüngliche Einordnung bis zu dem Zeitpunkt bestehen, ab dem das Ausbleiben der Zahlung feststeht. Danach ist eine neue Beurteilung erforderlich — dies kann zum Beispiel dazu führen, dass ein bisher krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig wird oder ein geringfügig Beschäftigter in die Versicherungsfreiheit wechselt.