In Kürze
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sichert das Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie gewährleistet die zeitlich begrenzte Einkommensfortführung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Entgeltfortzahlung liegt vor, wenn die Arbeitsleistung infolge einer Krankheit vorübergehend nicht erbracht werden kann. Voraussetzung ist ein seit mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis ohne anspruchsausschließendes Eigenverschulden.
Weiter erforderlich ist, dass die Krankheit alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit darstellt. Die Zahlungspflicht besteht für das Entgelt, das bei regulärer Arbeitsleistung angefallen wäre.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist je Verhinderungsfall auf maximal sechs Wochen begrenzt. Sie begründet keinen Anspruch bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.
Abzugrenzen ist sie vom Krankengeld, das nach Ablauf der gesetzlichen Fortzahlungsdauer einsetzt.
In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der kurzfristigen finanziellen Absicherung abhängig Beschäftigter.