In Kürze
Der Fair-Value – auf Deutsch „beizulegender Zeitwert" – ist der Preis, zu dem ein Vermögenswert zwischen unabhängigen, sachkundigen und willigen Parteien gehandelt werden könnte. Er spielt vor allem in der internationalen Rechnungslegung eine wichtige Rolle.
Definition
In Deutschland wurde der Begriff Fair-Value im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung eingeführt. Nach den internationalen Standards IAS/IFRS beschreibt er den Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnte.
Die klassische deutsche Bilanzierung bewertet Vermögensgegenstände nach dem Anschaffungskostenprinzip: Als Wertobergrenze gelten die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Kritiker sehen darin eine Verzerrung der tatsächlichen Unternehmenslage, weil stille Reserven verborgen bleiben und Informationen über künftige Zahlungsströme fehlen.
Der Fair-Value soll diesem Mangel entgegenwirken: Er vermittelt externen Bilanzlesern ein realistischeres Bild der tatsächlichen Vermögens- und Schuldenlage eines Unternehmens. Besonders bei modernen Finanzinstrumenten wie Derivaten wird er als Bewertungsgrundlage eingesetzt.
In der Praxis wenden vor allem international tätige Kapitalgesellschaften die Fair-Value-Bewertung an. Kleine und mittlere Unternehmen nutzen sie bislang kaum, da sie in der Regel keine derivaten Finanzinstrumente einsetzen.