Geschäftsbericht

In Kürze

Der Geschäftsbericht ist ein jährliches Dokument, mit dem ein Unternehmen über seine wirtschaftliche Lage und Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr informiert. Für Kapitalgesellschaften ist seine Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben.

Definition

Der Geschäftsbericht richtet sich an Anteilseigner (z. B. Aktionäre und Gesellschafter), Gläubiger (z. B. Kreditgeber und Lieferanten) sowie die allgemeine Öffentlichkeit. Er gilt als eine der wichtigsten Informationsquellen über den Erfolg und die Aktivitäten eines Unternehmens.

Nach § 325 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gilt eine verkürzte Frist von vier Monaten.

Der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt richtet sich nach der Größe der Gesellschaft. Bei größeren Gesellschaften umfasst der Geschäftsbericht in der Regel:

  • Jahresabschluss einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung
  • Lagebericht des Unternehmens
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Vorschlag und Beschluss zur Gewinnverwendung
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (bei prüfungspflichtigen Unternehmen)

Für kleinere Gesellschaften sieht das Gesetz Erleichterungen vor. Unternehmen ohne Publizitätspflicht können freiwillig einen Geschäftsbericht veröffentlichen, dieser enthält dann aber meist nur ausgewählte Kennzahlen — keine vollständige Bilanz.

Viele Unternehmen ergänzen den Pflichtinhalt um freiwillige Angaben, etwa zu Produkten, Forschung und Entwicklung oder Umweltschutz. Börsennotierte Aktiengesellschaften sind darüber hinaus zur Veröffentlichung von Quartalsberichten verpflichtet.