Gratifikation

Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers neben dem laufenden Arbeitsentgelt – zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sie kann freiwillig oder vertraglich vereinbart sein und ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

In Kürze

Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers neben dem laufenden Arbeitsentgelt – zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sie kann freiwillig oder vertraglich vereinbart sein und ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Definition

Eine Gratifikation bezeichnet jede zusätzliche Vergütungsleistung des Arbeitgebers außerhalb des regulären Lohns oder Gehalts. Typische Beispiele sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt.

Sie dient regelmäßig der Anerkennung erbrachter Arbeitsleistungen oder der Bindung an den Betrieb. In der Praxis betrifft sie vor allem Sonderzahlungen mit periodischem oder anlassbezogenem Charakter.

Ein Anspruch auf eine Gratifikation kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben. Betriebliche Übung bedeutet: Wird eine Leistung wiederholt und vorbehaltlos gewährt, entsteht daraus ein Anspruch des Arbeitnehmers.

Ohne eine solche Grundlage besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Gratifikation. Sie ist klar vom laufenden Arbeitsentgelt abzugrenzen, das die regelmäßige Gegenleistung für die Arbeitsleistung darstellt.

Steuer und Sozialversicherung

Gratifikationen gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 EStG. Der Arbeitnehmer muss darauf Lohnsteuer zahlen.

Sozialversicherungsbeiträge fallen an, sobald die Gratifikation tatsächlich ausgezahlt wird. Ein bloßer rechtlicher Anspruch genügt nicht – es gilt das sogenannte Zuflussprinzip gemäß § 22 Abs. 1 SGB IV.

Besonderheit bei Sachzuwendungen: Handelt es sich um eine freiwillige Leistung in Form einer Sachzuwendung (also nicht Geld, sondern ein Gegenstand oder Vorteil), kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG wählen. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt wird und die Kosten je Arbeitnehmer und Wirtschaftsjahr bzw. je einzelner Zuwendung den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt: Pauschal versteuerte Sachzuwendungen von einem unabhängigen Dritten zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.

Nicht berücksichtigt wird die Gratifikation bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz – also beim Ausgleich von Arbeitgeberkosten für Entgeltfortzahlung und Mutterschaft.

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