In Kürze
Die Handwerkskammer organisiert die Selbstverwaltung des Handwerks innerhalb eines regionalen Bezirks. Sie bündelt Aufgaben der Interessenvertretung, Berufsbildung und hoheitlichen Verwaltung.
Definition
Die Handwerkskammer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit öffentlich-rechtlicher Organisationsfunktion für das Handwerk in Deutschland. Sie bildet die gesetzlich angeordnete Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Handwerksbetriebe innerhalb eines festgelegten Kammerbezirks.
Die Mitgliedschaft besteht, wenn ein handwerklicher Betrieb im Bezirk tätig ist. Für Mischbetriebe ist eine anteilige Zuordnung vorgesehen, soweit weitere Kammerzuständigkeiten bestehen.
Zentrale Aufgaben umfassen Prüfungswesen, Registerführung, Berufsbildung, Beratung sowie die Rechtsaufsicht über Innungen.
Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung (HwO), insbesondere:
- § 91 HwO als Aufgabenrahmen der Kammern
Eine gesetzliche Verpflichtung zur individuellen Rechtsberatung durch die Handwerkskammer besteht nicht dauerhaft.
Im Unterschied zur Industrie- und Handelskammer vertritt die Handwerkskammer ausschließlich handwerkliche Betriebe.
Für Betriebe wirkt die Handwerkskammer regelmäßig bei Ausbildung, Prüfungen und Verwaltungsverfahren mit.