Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die das Handwerk innerhalb eines regionalen Bezirks organisiert, vertritt und fördert. Die Mitgliedschaft ist für bestimmte Gruppen gesetzlich vorgeschrieben.

In Kürze

Die Handwerkskammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die das Handwerk innerhalb eines regionalen Bezirks organisiert, vertritt und fördert. Die Mitgliedschaft ist für bestimmte Gruppen gesetzlich vorgeschrieben.

Definition

Die Handwerkskammer bildet die gesetzlich angeordnete Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Handwerksbetriebe innerhalb eines festgelegten Kammerbezirks. In den alten Bundesländern gibt es insgesamt 45 solcher Kammern; die übergeordnete Bundesorganisation ist der Deutsche Handwerkskammertag.

Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung (HwO), insbesondere § 91 HwO als Aufgabenrahmen der Kammern. Im Unterschied zur Industrie- und Handelskammer vertritt die Handwerkskammer ausschließlich handwerkliche Betriebe.

Für folgende Personengruppen besteht eine Pflichtmitgliedschaft:

  • Selbstständige Handwerker
  • Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
  • Handwerksgesellen
  • Gewerbliche Handwerksauszubildende

Für Mischbetriebe ist eine anteilige Zuordnung vorgesehen, soweit weitere Kammerzuständigkeiten bestehen.

Die Handwerkskammer wird durch drei Organe geleitet: die Vollversammlung, den von ihr gewählten Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse. Die laufenden Geschäfte übernimmt der Hauptgeschäftsführer.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Handwerkskammer gehören:

  • Allgemeine Interessenvertretung des Handwerks
  • Erlass der Gesellen- und Meisterprüfungsordnung sowie von Vorschriften zur Ausbildung
  • Führung der Handwerker- und Lehrlingsrollen (Registerführung)
  • Prüfungswesen und Berufsbildung
  • Beratung von Betrieben in Ausbildungs- und Verwaltungsverfahren
  • Bestellung von Sachverständigen
  • Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker
  • Rechtsaufsicht über Innungen
  • Unterhaltung von Gewerbeförderungsstellen
  • Unterstützung von Handwerkern in Notlagen

Eine gesetzliche Verpflichtung zur individuellen Rechtsberatung durch die Handwerkskammer besteht nicht dauerhaft.

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