In Kürze
Heimarbeit beschreibt eine rechtlich eigenständige Form abhängiger Erwerbstätigkeit außerhalb betrieblicher Arbeitsstätten. Sie ist durch fehlende Weisungsbindung zu Ort und Zeit sowie wirtschaftliche Abhängigkeit geprägt.
Definition
Heimarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung dezentral organisierter, wirtschaftlich abhängiger Erwerbstätigkeit. Sie bezeichnet eine Tätigkeit, die außerhalb betrieblicher Arbeitsstätten selbstgewählt ausgeübt wird.
Die Tätigkeit muss wirtschaftlich dem Auftraggeber zugeordnet sein. Arbeitsort und Arbeitszeit sind nicht weisungsgebunden festgelegt, sondern vertraglich geregelt.
Erforderlich ist eine auf Dauer angelegte entgeltliche Tätigkeit mit wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Auftraggeber. Die Arbeitsleistung erfolgt regelmäßig im eigenen Haushalt oder einer selbstgewählten Betriebsstätte.
Rechtsgrundlage der Heimarbeit ist das Heimarbeitsgesetz (HAG) mit speziellen Schutz- und Entgeltvorschriften. Es ordnet Unfall-, Gesundheits- und Gefahrenschutz sowie verbindliche Mindestentgelte bundesrechtlich an.
Ein Arbeitnehmerstatus im Sinne des allgemeinen Kündigungsschutzrechts wird dadurch nicht allein begründet. Arbeitsrechtliche Arbeitnehmergesetze finden nur Anwendung, soweit das HAG ausdrücklich darauf verweist.
Heimarbeit ist von Homeoffice abzugrenzen, bei dem ein bestehendes Arbeitsverhältnis lediglich örtlich verlagert wird. Die Einordnung beeinflusst maßgeblich anwendbare Schutzrechte, Vergütungssysteme sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten der Beteiligten.