Jahresarbeitsentgeltgrenze - Entgeltbestandteile

In Kürze

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einnahmen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Nicht jeder Gehaltsbestandteil wird dabei berücksichtigt.

Definition

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt umfasst alle Einnahmen, die nach § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt gelten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal im Jahr gezahlt werden.

Neben dem laufenden Gehalt gehören auch regelmäßige Sonderzahlungen dazu — zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Das gilt selbst dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht, sondern die Zahlung auf mündlicher Absprache oder betrieblicher Übung beruht. Verzichtet ein Arbeitnehmer im Voraus auf solche Zahlungen, wird dieser Verzicht bei der Berechnung anerkannt.

Folgende Bestandteile werden einbezogen:

  • Laufendes Arbeitsentgelt (monatliches Gehalt oder Lohn)
  • Regelmäßige Sonderzuwendungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern mit hinreichender Sicherheit zu erwarten)
  • Vergütungen für vertraglich vereinbarte Bereitschaftsdienste
  • Feste Überstundenpauschalen, die regelmäßig als Teil des laufenden Entgelts gezahlt werden

Folgende Bestandteile bleiben außen vor:

  • Unregelmäßige Überstundenvergütungen — da nicht verlässlich planbar
  • Familienbezogene Zuschläge — also Entgeltbestandteile, die an den Familienstand geknüpft sind (z. B. kinderbezogene Familienzuschläge)
  • Einmalige Zahlungen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen — etwa während der Elternzeit
  • Bezüge, die nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden können — z. B. Urlaubsabgeltungen, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen

Entscheidend ist immer: Der Entgeltbestandteil muss aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis stammen und regelmäßig sowie verlässlich anfallen.