Jobsharing

In Kürze

Beim Jobsharing teilen sich mindestens zwei Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz. Es handelt sich um eine besondere Form der Teilzeitarbeit, die gesetzlich geregelt ist.

Definition

Jobsharing bedeutet Arbeitsplatzteilung: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich die Arbeitszeit an einem gemeinsamen Arbeitsplatz. Grundlage ist § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dabei muss die Arbeitszeit jedes einzelnen Jobsharers unter der betriebsüblichen Vollarbeitszeit liegen.

Besonderheit beim Jobsharing ist, dass die Beteiligten ihre Arbeitszeiten, den Arbeitseinsatz und die gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit weitgehend eigenverantwortlich untereinander regeln. Der Arbeitgeber verzichtet damit auf einen Teil seines Weisungsrechts. Rechtliche Beziehungen bestehen dabei aber nur zwischen jedem einzelnen Jobsharer und dem Arbeitgeber — nicht zwischen den Jobsharern selbst.

Die vereinbarten Arbeitszeiten werden in einem gemeinsamen Arbeitsplan festgehalten, der für alle Beteiligten verbindlich ist. Änderungen sind nur noch gemeinsam mit dem Arbeitgeber möglich. Können sich die Jobsharer nicht einigen, legt der Arbeitgeber die Arbeitszeiten im Rahmen seines Direktionsrechts fest.

Vergütung, Urlaub und Krankheit richten sich anteilig nach den vereinbarten Arbeitsstunden — wie bei anderen Teilzeitkräften auch. Das gilt ebenso für Zuschläge und Sondervergütungen.

Scheidet ein Jobsharer aus, genießen die verbleibenden Jobsharer einen besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss zunächst versuchen, eine Ersatzkraft zu finden. Erst wenn das nicht gelingt, darf er den verbleibenden Jobsharern eine Änderungskündigung aussprechen — etwa um das Arbeitsverhältnis in ein Vollzeit- oder reguläres Teilzeitverhältnis umzuwandeln.

Jobsharing bietet Arbeitnehmern mehr Flexibilität und Zeitsouveränität, bringt aber auch Herausforderungen mit sich — etwa unplanbare Vertretungseinsätze oder Abstimmungsbedarf mit den Partnern. Für Arbeitgeber bedeutet es in der Regel eine zuverlässige Arbeitsplatzbesetzung, erfordert aber Koordinationsaufwand.