Kaufmann _ Kauffrau

In Kürze

Kaufmann oder Kauffrau ist im rechtlichen Sinne, wer ein Handelsgewerbe betreibt – unabhängig vom Beruf oder Ausbildungsabschluss. Der Begriff bestimmt, welche gesetzlichen Regeln für ein Unternehmen gelten.

Definition

Der Begriff Kaufmann / Kauffrau beschreibt keine Berufsbezeichnung, sondern eine rechtliche Eigenschaft. Er legt fest, ob auf ein Unternehmen das Handelsrecht und weitere Rechtsvorschriften angewendet werden.

Grundlage ist § 1 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch): Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe liegt laut § 1 Abs. 2 HGB bei jedem Gewerbebetrieb vor, der nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Kleine Unternehmen, die das nicht benötigen, sind kein Handelsgewerbe.

Ob ein Unternehmen groß genug für die Kaufmannseigenschaft ist, hängt von verschiedenen Anhaltspunkten ab – zum Beispiel Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl und Umfang der Geschäfte. Als Orientierung nennt § 141 AO (Abgabenordnung) einen Jahresumsatz von über 500.000 Euro oder einen Jahresgewinn aus Gewerbebetrieb von über 50.000 Euro.

Bestimmte Unternehmensformen sind immer Kaufleute, unabhängig von ihrer Größe – dazu gehören GmbH und Aktiengesellschaft (sogenannte Formkaufleute). Ein Kleinunternehmen kann die Kaufmannseigenschaft auch freiwillig durch Eintragung ins Handelsregister erwerben.

Der Begriff gilt branchenunabhängig – für Handel, Produktion, Handwerk und Dienstleistungen gleichermaßen.

Rechte und Pflichten als Kaufmann / Kauffrau

Mit der Kaufmannseigenschaft sind besondere Rechte und Pflichten verbunden:

  • Firmenrecht: Eingetragene Kaufleute dürfen einen eigenen Firmennamen wählen (z. B. Phantasiename oder Sachbegriff) und müssen den Zusatz „e. K.", „e. Kfm." oder „e. Kfr." führen.
  • Buchführungspflicht: Laut § 238 HGB müssen eingetragene Kaufleute ordnungsgemäß Bücher führen. Für Nichtkaufleute gilt diese Pflicht nicht.
  • Persönliche Haftung: Einzelkaufleute haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen – eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Weitere Vorschriften: Auch BGB, ZPO und Steuerrecht enthalten Regelungen, die nur für Kaufleute gelten.