In Kürze
Ein Kaufmann ist Träger besonderer handelsrechtlicher Rechte und Pflichten. Der Status knüpft an den Betrieb oder die Rechtsform eines Unternehmens an.
Definition
Der Begriff Kaufmann dient zur Zuordnung von Unternehmen zum Anwendungsbereich des Handelsrechts. Er bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben oder kraft Rechtsform gelten.
Die Eigenschaft als Kaufmann liegt vor, wenn ein Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Maßgeblich ist eine objektive Betrachtung der betrieblichen Struktur und Geschäftstätigkeit.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 6 HGB
Die Eintragung in das Handelsregister wirkt bei bestimmten Formen deklaratorisch oder konstitutiv.
Der Begriff Kaufmann begründet keinen Schutz als Verbraucher im Sinne des Zivilrechts.
Abzugrenzen ist der Kaufmann vom Kleingewerbetreibenden, sofern keine freiwillige Registereintragung erfolgt.
In der Praxis bestimmt der Status des Kaufmanns die Anwendung spezieller handelsrechtlicher Vorschriften.