Langzeitarbeitslose

In Kürze

Langzeitarbeitslose sind Personen, die über einen längeren Zeitraum ohne Beschäftigung sind. Für ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es gesetzlich geregelte Fördermöglichkeiten – sowohl für Arbeitgeber als auch für Betroffene selbst.

Definition

Als langzeitarbeitslos gelten Personen, die über einen längeren Zeitraum keine oder nur kurzzeitige Beschäftigung hatten und auf staatliche Unterstützung wie Bürgergeld angewiesen waren.

Lohnzuschüsse für Arbeitgeber sollen Anreize schaffen, Langzeitarbeitslose einzustellen. Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) sieht zwei Fördermodelle vor:

  • § 16i SGB II: Arbeitgeber, die eine Person über 25 Jahre einstellen, die mindestens sechs der letzten sieben Jahre Bürgergeld bezogen hat, erhalten bis zu fünf Jahre lang einen gestaffelten Lohnzuschuss. In den ersten zwei Jahren beträgt er 100 % des gesetzlichen Mindestlohns, danach sinkt er jährlich um 10 %. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern richtet sich der Zuschuss nach dem Tariflohn.
  • § 16e SGB II: Wer eine Person einstellt, die zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war, und sie mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt, erhält im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 % des Mindestlohns als Zuschuss.

Ganzheitliche Betreuung kann nach § 16k SGB II durch die Agentur für Arbeit oder einen beauftragten Dritten angeboten werden, um die Beschäftigungsfähigkeit schrittweise aufzubauen.

Aktivierung und Eingliederung: Langzeitarbeitslose können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Außerdem sind Praktikumsanteile von bis zu zwölf Wochen möglich – auch für junge Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

Weitere Förderinstrumente umfassen die Berufseinstiegsbegleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf, die Förderung beruflicher Weiterbildung sowie den Eingliederungszuschuss zum Ausgleich von Qualifikationsdefiziten.