In Kürze
Der Lombardkredit ist ein besicherter Kredit gegen Verpfändung werthaltiger Vermögenswerte. Er dient der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
Definition
Der Lombardkredit ist ein kreditwirtschaftliches Instrument zur kurzfristigen Finanzierung gegen dingliche Sicherheiten. Er bezeichnet ein Darlehen, das nur unter Verpfändung bestimmter Vermögenswerte gewährt wird.
Lombardkredit liegt vor, wenn der Kreditnehmer dem Kreditgeber verwertbare Sicherheiten überträgt. Voraussetzung ist die Beleihbarkeit der Sicherheiten nach bankinternen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Als Sicherheiten kommen insbesondere in Betracht:
- Wertpapiere
- Bankguthaben
- bewegliche Sachen
Die Kreditgewährung erfolgt regelmäßig mit begrenzter Laufzeit und festgelegtem Beleihungswert.
Rechtsgrundlage bilden die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Der Lombardkredit begründet keinen Anspruch auf Kreditverlängerung über die vereinbarte Laufzeit hinaus.
Abzugrenzen ist der Lombardkredit vom unbesicherten Kontokorrentkredit, der ohne Pfandbestellung eingeräumt wird.
Der Lombardkredit ist praxisrelevant für die kurzfristige Liquiditätssteuerung von Kreditinstituten und Unternehmen.