Mahnverfahren

In Kürze

Das Mahnverfahren ermöglicht die vereinfachte gerichtliche Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen ohne sofortige Klageerhebung. Es dient der schnellen Erlangung eines Vollstreckungstitels bei formalisierter Verfahrensführung.

Definition

Das Mahnverfahren ist ein zivilprozessrechtliches Instrument zur gerichtlichen Geltendmachung fälliger Geldforderungen. Es erfolgt durch ein formalisiertes, automatisiertes Verfahren ohne Sachprüfung.

Es erfasst ausschließlich Zahlungsansprüche, die nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängen. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss formgerecht beim zuständigen Mahngericht gestellt werden.

Eine inhaltliche Prüfung der Anspruchsbegründetheit oder Beweisaufnahme findet im Mahnverfahren nicht statt. Die Durchführung richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • §§ 688 bis 703d Zivilprozessordnung (ZPO)
  • § 204 Absatz 1 Nummer 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Durch die Zustellung des Mahnbescheids wird die Verjährung gehemmt. Das Mahnverfahren begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch, sondern dient ausschließlich der prozessualen Titelerlangung.

Abzugrenzen ist das Mahnverfahren von:

  • außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen
  • innerbetrieblichen Mahnstufen

In der Praxis wird das Mahnverfahren häufig zur effizienten Sicherung und Durchsetzung offener Forderungen eingesetzt.