In Kürze
Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Instrument zur zusätzlichen Teilhabe von Beschäftigten am Unternehmenserfolg. Sie ergänzt das Arbeitsentgelt durch vertraglich geregelte Beteiligungsformen.
Definition
Mitarbeiterbeteiligung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der zusätzlichen wirtschaftlichen Teilhabe von Beschäftigten am Unternehmen. Sie bezeichnet vertraglich festgelegte Leistungen, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährt werden.
Die Ausgestaltung liegt vor, wenn eine Beteiligung am Erfolg oder am Kapital vorgesehen ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung mit klarer Bemessungsgrundlage und Zuteilungsmechanik.
Als Bemessungsgrößen kommen insbesondere in Betracht:
- Gewinn
- Umsatz
- Produktivität
- Unternehmenswert
Die Mitarbeiterbeteiligung kann als Geldleistung oder in Form von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ausgestaltet sein.
Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus:
- § 19a Einkommensteuergesetz (EStG) bei steuerlicher Förderung
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung besteht unabhängig von der Beteiligungsform nicht.
Abzugrenzen ist die Mitarbeiterbeteiligung von:
- betrieblicher Mitbestimmung ohne vermögensrechtliche Teilhabe
In der Praxis dient sie der strukturierten Vergütungsergänzung und der langfristigen Bindung von Beschäftigten.