In Kürze
Eine Mitarbeiterversammlung ist eine von der Unternehmensleitung einberufene Versammlung aller oder bestimmter Arbeitnehmer. Sie dient der allgemeinen Information über das Unternehmen und unterscheidet sich damit klar von der Betriebsversammlung.
Definition
Bei einer Mitarbeiterversammlung – auch Belegschaftsversammlung oder Informationsveranstaltung genannt – lädt die Unternehmensleitung die Belegschaft oder Teile davon (z. B. einzelne Abteilungen oder Niederlassungen) zusammen. Im Mittelpunkt stehen allgemeine, nicht aufgabenbezogene Informationen.
Typische Themen sind zum Beispiel die aktuelle Unternehmenspolitik, die Marktlage und -position des Unternehmens, Änderungen der Betriebsordnung oder die Einführung eines neuen Unternehmensleitbildes. Auch gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten können in diesem Rahmen erfüllt werden, etwa nach § 106 GewO (Weisungsrecht und Ordnung im Betrieb) oder § 81 BetrVG (Unterrichtungs- und Erörterungspflichten).
Unterschied zur Betriebsversammlung: Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen und geleitet. Die Mitarbeiterversammlung hingegen liegt in der Hand der Unternehmensleitung. Sie sollte nicht als Konkurrenzveranstaltung zur Betriebsversammlung genutzt werden und daher nicht in zeitlicher Nähe zu einer bereits terminierten Betriebsversammlung stattfinden.
Mitbestimmung bei Betriebsrat: Findet die Mitarbeiterversammlung während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, ist das in der Regel unproblematisch. Muss sie aus betrieblichen Gründen außerhalb der regulären Arbeitszeit abgehalten werden, sollte die Unternehmensleitung dies mit dem Betriebsrat abstimmen, da in diesem Fall eine Mitbestimmungspflicht bestehen kann.