Monopol

In Kürze

Ein Monopol ist eine Marktform, bei der es für ein Produkt nur einen einzigen Anbieter oder nur einen einzigen Nachfrager gibt. Der Monopolist muss kaum auf Wettbewerb Rücksicht nehmen, kann aber trotzdem nicht beliebig hohe Preise verlangen.

Definition

Auf einem freien Markt konkurrieren normalerweise mehrere Anbieter um Kunden. Beim Monopol fehlt dieser Wettbewerb: Entweder gibt es nur einen Anbieter oder nur einen Nachfrager für ein bestimmtes Gut.

Trotz seiner starken Stellung ist auch ein Monopolist in der Preisgestaltung nicht völlig frei. Setzt er den Preis zu hoch an, sinkt die Nachfrage — denn nicht alle Kunden sind bereit oder in der Lage, jeden Preis zu zahlen.

Arten des Monopols nach Marktseite:

  • Angebotsmonopol – Es gibt nur einen Anbieter (Beispiele: staatliches Lotteriemonopol, ehemaliges Postmonopol).
  • Nachfragemonopol (Monopson) – Es gibt nur einen Nachfrager, aber mehrere Anbieter (Beispiel: Rüstungsmarkt mit dem Staat als einzigem Käufer).
  • Beschränktes Monopol – Dem Monopolisten stehen nur wenige Nachfrager oder Anbieter gegenüber.
  • Bilaterales Monopol – Auf beiden Marktseiten gibt es jeweils nur einen Anbieter und einen Nachfrager.
  • Quasi-Monopol – Es gibt zwar mehrere Anbieter, aber einer davon ist so marktbeherrschend, dass er die Preise weitgehend unabhängig vom Wettbewerb bestimmt. Fachlich spricht man hier von „unvollständiger Konkurrenz".

Arten des Monopols nach Entstehungsgrund:

  • Natürliches Monopol – Entsteht ohne staatlichen Einfluss, z. B. weil ein Unternehmen über einzigartige Rohstoffe, Technologien oder eine aufwändige Infrastruktur verfügt.
  • Rechtliches Monopol – Beruht auf einer gesetzlichen Regelung des Staates. Viele dieser Monopole wurden inzwischen aufgehoben oder eingeschränkt.
  • Vertragliches Monopol (Kollektivmonopol) – Entsteht, wenn sich alle Anbieter oder Nachfrager auf gemeinsame Preise und Leistungen einigen (z. B. Kartell). Solche Absprachen sind in Deutschland durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich verboten.

Ein Monopolist kann versuchen, seine Stellung zu sichern, indem er Waren bewusst unter den eigenen Herstellungskosten verkauft (Dumping). Damit sollen Konkurrenten vom Markt verdrängt werden. Gelingt das, kann der Monopolist die Preise anschließend wieder anheben — zum Nachteil der Verbraucher. Es ist daher Aufgabe des Staates, solche wettbewerbsschädigenden Praktiken zu unterbinden.