In Kürze
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für Fragen der Wettbewerbsordnung. Sie analysiert regelmäßig Unternehmenskonzentration und Wettbewerb in Deutschland.
Definition
Die Monopolkommission ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff für ein unabhängiges, gesetzlich vorgesehenes Beratungsgremium des Bundes.
Sie bewertet regelmäßig den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration sowie die Wettbewerbslage in Deutschland.
Die Monopolkommission ist ein dauerhaft eingerichtetes Sachverständigengremium mit ausschließlich beratender Funktion gegenüber dem Staat.
Vorausgesetzt sind institutionelle Unabhängigkeit, fachliche Sachkunde und eine feste Mitgliederzahl von fünf Personen.
Rechtsgrundlage ist:
- § 44 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Dieser bestimmt Aufgaben, Zusammensetzung und Berichtsform.
Die Monopolkommission besitzt keine Entscheidungs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber Behörden oder Marktteilnehmern.
Abzugrenzen ist die Monopolkommission von:
- Kartellbehörden, da diese hoheitliche Maßnahmen treffen und Verfahren durchführen
In der Praxis liefert die Monopolkommission wettbewerbspolitische Orientierung für Gesetzgebung, Verwaltung und öffentliche Diskussion.