Müttergenesungskur

In Kürze

Eine Müttergenesungskur ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden kann. Ziel ist es, die Gesundheit von Müttern zu stärken und sie aus belastenden Alltagssituationen herauszuholen.

Definition

Müttergenesungskuren sind stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Die rechtliche Grundlage bilden §§ 24 und 41 SGB V. Danach haben sowohl Mütter als auch Väter grundsätzlich den gleichen Anspruch auf solche Leistungen.

Organisiert werden Müttergenesungskuren über das Müttergenesungswerk (MGW), dem mehrere Wohlfahrtsverbände angehören. Angeboten werden Maßnahmen für Mütter allein oder gemeinsam mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Kur). Väter-Maßnahmen werden außerhalb des Müttergenesungswerkes angeboten.

Die Kur muss vor Antritt bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu braucht man einen ärztlichen Befundbericht. Der Medizinische Dienst prüft anschließend, ob die Maßnahme medizinisch notwendig und zweckmäßig ist (§ 275 Abs. 2 SGB V).

Für die Beantragung gibt es einen einheitlichen Vordruck: das Muster 64 für die Verordnung der Kur. Soll ein Kind mitgenommen werden und liegt beim Kind eine Behandlungsnotwendigkeit vor, ist zusätzlich das Muster 65 (Ärztliches Attest Kind) erforderlich.

Wer eine Müttergenesungskur in Anspruch nimmt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag — An- und Abreisetag zählen dabei jeweils als ein Kalendertag (§ 24 Abs. 3 bzw. § 41 Abs. 3 SGB V).

Lokale Beratungs- und Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerkes helfen bei der Antragstellung, der Auswahl der Einrichtung und der Organisation — zum Beispiel bei der Versorgung der Familie während der Abwesenheit.