In Kürze
Eine Nebentätigkeit ist jede Arbeit, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Hauptjob ausübt – egal ob selbstständig oder als Angestellter bei einem anderen Arbeitgeber.
Definition
Wer neben seinem Hauptberuf noch anderweitig arbeitet, übt eine Nebentätigkeit aus. Normalerweise handelt es sich dabei um zwei verschiedene Arbeitgeber, in Ausnahmefällen kann die Nebentätigkeit aber auch beim selben Arbeitgeber stattfinden.
Gibt es im Arbeitsvertrag keine Regelung dazu, darf ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit grundsätzlich ohne Zustimmung oder Information des Arbeitgebers aufnehmen. Allerdings gelten immer die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie das Verbot der Schwarzarbeit.
Eine Nebentätigkeit ist in folgenden Fällen nicht erlaubt:
- Während des Urlaubs – Der Urlaub dient laut § 8 BUrlG ausschließlich der Erholung. Wer trotzdem arbeitet, riskiert, dass der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung zurückfordert oder sogar kündigt.
- Bei einem Konkurrenten – Eine Nebenbeschäftigung beim direkten Wettbewerber des Hauptarbeitgebers ist in der Regel unzulässig, da Betriebsgeheimnisse gefährdet sein können.
- Wenn sie die Haupttätigkeit beeinträchtigt – Wer seine Hauptaufgaben nur erfüllen kann, wenn er sich vollständig darauf konzentriert, unterliegt einem stillschweigenden Nebentätigkeitsverbot. Das gilt besonders für Führungskräfte.
Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Nebentätigkeit krank, muss der Hauptarbeitgeber grundsätzlich trotzdem Entgeltfortzahlung leisten. Ausnahmen gelten, wenn die Nebentätigkeit verboten war, besonders gefährlich war oder die Kräfte des Arbeitnehmers erkennbar überstiegen hat.