In Kürze
Nominallohn bezeichnet das in Geld gezahlte Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Preisänderungen. Er beschreibt die nominale Entgelthöhe unabhängig von Kaufkraft oder Inflation.
Definition
Nominallohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung des in Geld ausgewiesenen Arbeitsentgelts. Er bezeichnet das tatsächlich gezahlte Entgelt für geleistete Arbeit ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung.
Der Nominallohn liegt vor, wenn Arbeitsentgelt in Euro oder einer Währung nominal festgelegt ist. Voraussetzung ist eine vertragliche, tarifliche oder gesetzliche Festsetzung der Vergütung in nominaler Höhe.
Der Nominallohn verändert sich durch Entgeltanpassungen unabhängig von Inflation oder Deflation der Preise. Eine gesetzliche Aussage über Kaufkraft oder Lebensstandard wird durch ihn nicht getroffen.
Abzugrenzen ist der Nominallohn vom Reallohn, der Preisänderungen zur Kaufkraftbestimmung einbezieht.
In der Praxis dient der Begriff zur Bewertung von Entgeltentwicklungen in Verträgen und Statistiken. Rechtsgrundlagen sind nicht speziell normiert, da das Entgeltkonzept allgemein arbeitsrechtlich verwendet wird.