In Kürze
Betriebliche Partnerschaft beschreibt eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Ziel ist es, Konflikte zu verringern und Arbeitnehmer stärker am Erfolg, am Kapital und an Entscheidungen zu beteiligen.
Definition
Bei der betrieblichen Partnerschaft arbeiten Unternehmensleitung und Belegschaft auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zusammen. Den Mitarbeitern soll dabei ein möglichst großer Spielraum zur Selbstentfaltung gegeben werden.
Dies geschieht durch verschiedene Formen der Mitbestimmung, Mitwirkung und Mitverantwortung. Grundlage ist die Beteiligung der Mitarbeiter am wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens.
Konkret kann das zwei Formen annehmen:
- Erfolgsbeteiligung: Mitarbeiter erhalten einen Anteil am Unternehmensgewinn oder -erfolg.
- Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter werden als Mitinhaber am Unternehmensvermögen beteiligt.
Das übergeordnete Ziel ist, durch diese Beteiligung das Konfliktpotenzial zwischen Führung und Belegschaft dauerhaft zu senken und ein gemeinsames Interesse am Unternehmenserfolg zu schaffen.