In Kürze
Eine Pause ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit zur kurzfristigen Erholung. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange Pausen mindestens dauern müssen.
Definition
Unter einer Pause versteht man eine Unterbrechung der Arbeitszeit, die der Erholung des Arbeitnehmers von der geleisteten Arbeit dient. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Branchen-Tarifverträgen.
Für den Erholungswert gilt: Viele kurze Pausen sind in der Regel wirksamer als wenige lange. Empfohlen werden Pausen von mindestens einer bis höchstens acht Minuten — in der Praxis haben sich Fünf-Minuten-Pausen bewährt. Während der Pause sollte der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz möglichst verlassen und keine Neben- oder Privatarbeiten erledigen, da diese den Erholungseffekt mindern.
Die gesetzlichen Mindestpausen nach § 4 ArbZG sind:
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden
- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden
- Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
- Eine Beschäftigung von mehr als 6 Stunden ohne Pause ist unzulässig
Von der Pause zu unterscheiden ist die Ruhezeit: Sie folgt nach dem Ende der täglichen Arbeit und muss laut § 5 ArbZG ununterbrochen mindestens 11 Stunden betragen.