In Kürze
Ein Pensionsfonds ist ein Instrument der betrieblichen Altersversorgung mit kapitalgedeckter Finanzierung. Er bündelt Arbeitgeberbeiträge und erbringt spätere Versorgungsleistungen unmittelbar an Arbeitnehmer.
Definition
Der Pensionsfonds ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Rahmen kapitalgedeckter Versorgungssysteme. Er beschreibt eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen unmittelbar gegenüber begünstigten Arbeitnehmern schuldet.
Ein Pensionsfonds liegt vor, wenn Leistungen kapitalgedeckt organisiert, beitragsfinanziert ausgestaltet und rechtlich selbstständig festgelegt sind. Die Finanzierung erfolgt regelmäßig durch Arbeitgeberbeiträge, wobei Arbeitnehmer einen eigenen unmittelbaren Leistungsanspruch erwerben.
Die Leistungen werden grundsätzlich als laufende Rentenzahlungen oder als einmalige Kapitalleistung erbracht. Die Einrichtung unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 1b Absatz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- § 236 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung oder Nutzung besteht für Arbeitgeber nicht allgemein.
Abzugrenzen ist der Pensionsfonds von der Pensionskasse dadurch, dass weitergehende Freiheiten bei Kapitalanlagen bestehen.
In der Praxis dient das Instrument der Auslagerung und Durchführung langfristiger Versorgungsverpflichtungen von Unternehmen.