Pensions-Sicherungs-Verein

In Kürze

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) schützt Ihre betriebliche Altersversorgung, wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird. Er ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für Betriebsrenten in Deutschland.

Definition

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine Zusage auf spätere Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung erteilen. Diese Betriebsrente ergänzt die gesetzliche Rente und wird meist vom Arbeitgeber finanziert.

Wird ein Arbeitgeber zahlungsunfähig, übernimmt der PSVaG die Zahlung der zugesagten Betriebsrenten. Er ist nach § 14 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gesetzlich als Träger dieser Insolvenzsicherung bestimmt und finanziert sich durch Beiträge der beteiligten Arbeitgeber.

Geschützt werden nach § 7 BetrAVG gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen aus folgenden Versorgungswegen:

  • Unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen)
  • Bestimmte Direktversicherungszusagen
  • Unterstützungskassenzusagen
  • Pensionsfondszusagen

Die Beitragshöhe wird jährlich neu festgelegt und richtet sich nach dem im jeweiligen Jahr entstandenen Schadenvolumen. Das Finanzierungsverfahren wurde auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt, sodass Renten und Anwartschaften im Schadensjahr vollständig finanziert werden.