Personalkosten

In Kürze

Personalkosten sind alle Kosten, die einem Unternehmen durch den Einsatz von Arbeitnehmern entstehen — von Löhnen und Gehältern bis hin zu Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren gesetzlichen oder freiwilligen Leistungen.

Definition

Personalkosten umfassen sämtliche Ausgaben, die ein Unternehmen für seine Beschäftigten aufwendet. Dazu gehören Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Erfasst werden diese Kosten in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, ein Quartal oder einen Monat.

Zu den Personalkosten zählen im Einzelnen:

  • Löhne und Gehälter — die direkten Zahlungen an die Arbeitnehmer
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung — Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Tarifliche und freiwillige Personalnebenkosten — zum Beispiel Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld

Nicht zu den Personalkosten zählt der sogenannte kalkulatorische Unternehmerlohn, der in Personengesellschaften rechnerisch angesetzt wird.

Der Anteil der Personalkosten an den gesamten Betriebskosten ist je nach Branche sehr unterschiedlich. In produzierenden Unternehmen liegt er häufig bei 50 bis 60 Prozent, in Dienstleistungsunternehmen oft bei 80 Prozent oder mehr.

Aufgrund gesetzlicher und tariflicher Vorgaben lassen sich Personalkosten kurzfristig kaum senken. Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubslohn werden in der Kostenrechnung gleichmäßig auf alle Monate verteilt, damit das Betriebsergebnis nicht in einzelnen Monaten verzerrt wird.