Preisuntergrenze

In Kürze

Die Preisuntergrenze ist der niedrigste Verkaufspreis, zu dem ein Unternehmen ein Produkt oder eine Leistung noch sinnvoll anbieten kann. Liegt der Marktpreis darunter, sollte das Gut in der Regel nicht produziert werden.

Definition

Die Kostenrechnung eines Unternehmens liefert wichtige Grundlagen für unternehmerische Entscheidungen. Eine davon ist die Ermittlung der Preisuntergrenze: Sie zeigt, bis zu welchem Preis sich der Verkauf einer Leistung noch lohnt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:

  • Kurzfristige Preisuntergrenze: Hier müssen mindestens die variablen Kosten gedeckt sein — also die Kosten, die direkt durch die Produktion entstehen. Fixkosten bleiben außer Betracht, weil sie auch ohne den jeweiligen Auftrag anfallen. Diese Untergrenze ist besonders wichtig, wenn freie Produktionskapazitäten vorhanden sind oder Zusatzaufträge unter besonderen Bedingungen angenommen werden sollen.
  • Langfristige Preisuntergrenze: Auf Dauer müssen alle Kosten durch die erzielten Erlöse gedeckt werden. Kein Unternehmen kann dauerhaft ohne Gewinn bestehen. Der vollständige Kostenausgleich muss dabei nicht zwingend in jedem einzelnen Geschäftsjahr erfolgen — je nach vorhandenen Rücklagen kann er auch in späteren Zeiträumen eintreten.

Daneben gibt es noch die liquiditätswirksame Preisuntergrenze. Sie deckt nur jene Kosten ab, die unmittelbar zu einer tatsächlichen Auszahlung führen. Diese Variante kommt nur dann in Betracht, wenn die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens stark eingeschränkt ist.

Wichtig: Werden Aufträge zu sehr niedrigen Preisen angenommen, darf dadurch weder der Absatz anderer Produkte beeinträchtigt noch das allgemeine Preisniveau gesenkt werden.