Probebeschäftigung und Arbeitshilfen

In Kürze

Die Probebeschäftigung ermöglicht es behinderten Menschen, einen Arbeitsplatz bis zu drei Monate lang zu erproben. Arbeitgeber können dabei finanzielle Zuschüsse erhalten.

Definition

Eine Probebeschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das speziell für behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gedacht ist. Ziel ist es, die Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz in der Praxis zu testen — zum Beispiel nach langer Arbeitspause oder wenn besondere Kenntnisse nötig sind, die in einer Ausbildung nicht vermittelt werden konnten.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 46 SGB III. Damit Arbeitgeber dieses Instrument häufiger nutzen, können sie Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Gefördert werden können folgende Kosten:

  • Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Nicht gefördert werden: Lohnkosten für Überstunden, Urlaubsabgeltung oder allgemeine Verwaltungskosten wie etwa die Lohnbuchhaltung.

Die Förderung kann die gesamten Kosten einer Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten abdecken, wenn dadurch die berufliche Wiedereingliederung verbessert oder eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann.

Darüber hinaus können Arbeitgeber nach § 46 Abs. 2 SGB III Zuschüsse für eine behindertengerechte Gestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten — sofern dies für eine dauerhafte Beschäftigung notwendig ist und keine entsprechende gesetzliche Pflicht nach dem SGB IX besteht.