Sexuelle Belästigung

In Kürze

Sexuelle Belästigung beschreibt unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten mit Würdeverletzung im Arbeitsverhältnis. Maßgeblich ist die objektive Wirkung des Verhaltens auf die betroffene Person.

Definition

Sexuelle Belästigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Erfassung geschlechtsbezogener Verhaltensweisen im Beschäftigungskontext. Sie bezeichnet unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde einer betroffenen Person objektiv verletzt oder beeinträchtigt.

Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein zielgerichtetes Verhalten mit sexuellem Bezug festgelegt ist und unerwünscht wirkt. Erforderlich ist keine sexuelle Motivation der handelnden Person, sondern allein die objektive sexuelle Bestimmtheit.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 3 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Dieser normiert den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.

Sexuelle Belästigung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte arbeitsrechtliche Sanktion.

Abzugrenzen ist sie von:

  • sozialadäquatem Verhalten ohne sexuellen Bezug
  • Verhalten ohne Würdebeeinträchtigung

In der Praxis ist sexuelle Belästigung relevant für Präventionspflichten, Beschwerdeverfahren und arbeitsrechtliche Reaktionen im Betrieb.