In Kürze
Sozialplan und Interessenausgleich sind kollektive Regelungsinstrumente bei Betriebsänderungen. Sie betreffen Ablauf und Folgen unternehmerischer Maßnahmen.
Definition
Sozialplan und Interessenausgleich ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet zwei rechtlich unterschiedliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen.
Diese Instrumente regeln das Ob, Wann und Wie der Maßnahme sowie den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Ein Interessenausgleich liegt vor, wenn Modalitäten der Betriebsänderung schriftlich festgelegt sind.
Ein Sozialplan liegt vor, wenn Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile verbindlich bestimmt sind.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Sozialplan und Interessenausgleich begründen keine Verpflichtung zur Durchführung oder Unterlassung der Betriebsänderung.
Abzugrenzen ist, dass nur der Sozialplan erzwingbar ist.
In der Praxis werden Sozialplan und Interessenausgleich regelmäßig parallel verhandelt und abgeschlossen.