Stelle

In Kürze

Eine Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit in einem Unternehmen. Sie fasst bestimmte Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zusammen — unabhängig davon, welche Person sie gerade ausfüllt.

Definition

Eine Stelle entsteht, wenn einem Aufgabenträger bestimmte Teilaufgaben sowie die nötigen Sachmittel zugeordnet werden. Wie viele Aufgaben eine Stelle umfasst, hängt von deren Schwierigkeit und Komplexität ab.

Umgangssprachlich wird eine Stelle oft als „Arbeitsplatz" bezeichnet — das ist aber nicht ganz korrekt. Eine Stelle ist weder räumlich festgelegt noch dauerhaft an eine bestimmte Person gebunden. Sie kann jederzeit durch organisatorische Maßnahmen verändert werden.

Jede Stelle muss drei Merkmale aufweisen:

  • Aufgaben: Die Tätigkeiten sind für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und unabhängig von der Person, die die Stelle besetzt.
  • Kompetenzen: Der Stelleninhaber erhält die Befugnisse, die er zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung braucht.
  • Verantwortung: Der Stelleninhaber trägt Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen im Rahmen der Stelle.

Wichtig ist dabei das sogenannte Kongruenzprinzip: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Je nach zugeteilten Kompetenzen unterscheidet man verschiedene Stellenarten:

  • Assistenzstellen: Hilfsstellen mit wechselnden Aufgaben, ohne Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
  • Ausführungsstellen: Stellen, die Aufgaben ausführen, aber keine Weisungen an andere Stellen erteilen dürfen.
  • Dienstleistungsstellen: Übernehmen zentrale Unterstützungsaufgaben für mehrere Leitungsstellen und haben in ihrem Bereich Weisungsbefugnis (z. B. Personalabteilung, Rechtsabteilung).
  • Leitungsstellen: Treffen Entscheidungen für untergeordnete Stellen, erteilen Anordnungen und kontrollieren deren Umsetzung.
  • Linienstellen: Zuständig für die betrieblichen Hauptaufgaben.
  • Stabsstellen: Fachkundige Hilfsstellen, die Entscheidungen der Leitungsstellen vorbereiten — in der Regel ohne eigene Weisungsbefugnis.
  • Unterstützende Stellen: Erledigen Hilfstätigkeiten für alle Stellen im Unternehmen (z. B. Poststelle).

In größeren Unternehmen werden mehrere Stellen zu einer Abteilung zusammengefasst. Die Abteilung wird von einer Leitungsstelle — dem Abteilungsleiter — geführt.

Grundlage für die Besetzung einer Stelle ist die Stellenbeschreibung. Sie legt schriftlich fest, welche Aufgaben, Ziele, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche mit der Stelle verbunden sind. Das Eignungsprofil des Bewerbers sollte möglichst gut zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Größere Abweichungen können durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen ausgeglichen werden.