Tarifautonomie

In Kürze

Tarifautonomie ist das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Löhne und Arbeitsbedingungen eigenständig und ohne staatliche Einmischung auszuhandeln.

Definition

Tarifautonomie bedeutet, dass die sogenannten Tarifvertragsparteien — also Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite — frei verhandeln dürfen. Der Staat darf ihnen dabei nicht vorschreiben, welche Ergebnisse sie erzielen müssen.

Das Ergebnis solcher Verhandlungen sind Tarifverträge, die zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche für eine ganze Branche oder ein Unternehmen festlegen.

Die rechtliche Grundlage der Tarifautonomie ergibt sich aus zwei Regelwerken:

  • Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) — garantiert die Koalitionsfreiheit, also das Recht, sich in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen und gemeinsam für Arbeitsbedingungen einzutreten
  • Tarifvertragsgesetz (TVG) — regelt, wie Tarifverträge geschlossen werden und welche Wirkung sie haben