Umsatzsteuer

In Kürze

Die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt – wird auf Lieferungen und Leistungen von Unternehmen erhoben. Für Unternehmen ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten; wirtschaftlich belastet sie den privaten Endverbraucher.

Definition

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben wird, aber jeweils nur den neu entstandenen Mehrwert erfasst. Bis 1973 hieß sie offiziell Mehrwertsteuer – dieser Begriff ist im Alltag bis heute gebräuchlich.

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer gewinnneutral: Sie zählt nicht zu den Kosten und beeinflusst den Unternehmensgewinn nicht. Das liegt daran, dass Unternehmen die ihnen selbst berechnete Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen dürfen. Wirtschaftlich trägt die Last allein der private Endverbraucher.

In einer Rechnung müssen Entgelt und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen werden (Nettoprinzip). Die Steuer entsteht im Regelfall mit Ausstellung der Rechnung (Soll-Besteuerung). Auf Antrag kann sie in bestimmten Fällen erst mit Zahlungseingang entstehen (Ist-Besteuerung).

Steuerbare Umsätze sind unter anderem:

  • Lieferungen (z. B. Warenverkäufe)
  • Sonstige Leistungen (z. B. Beratung, Vermietung)
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb (Warenbezüge aus EU-Staaten)
  • Unentgeltliche Lieferungen und Leistungen (z. B. Eigenverbrauch)
  • Sachzuwendungen und Leistungen an Arbeitnehmer ohne gesondertes Entgelt (Sachbezüge)
  • Einfuhr von Waren ins Inland (Einfuhrumsatzsteuer, erhoben durch die Zollämter)

Die Steuersätze sind gesetzlich geregelt:

  • § 12 Abs. 1 UStG – allgemeiner Steuersatz: 19 %
  • § 12 Abs. 2 UStG – ermäßigter Steuersatz: 7 % (z. B. für bestimmte Lebensmittel oder Bücher)

Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen – in der Regel vierteljährlich, bei einer Steuerschuld von mehr als 7.500 Euro im Vorjahr monatlich. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Die verbleibende Zahllast ergibt sich aus der Steuerschuld abzüglich der abziehbaren Vorsteuer und bereits geleisteter Vorauszahlungen.