Unfallversicherung

In Kürze

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie verhütet Risiken, stellt Gesundheit wieder her und entschädigt Betroffene oder ihre Hinterbliebenen.

Definition

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, der speziell auf berufliche Risiken ausgerichtet ist. Ihr Ziel ist es, Versicherungsfälle – also Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.

Tritt dennoch ein Versicherungsfall ein, sorgt die gesetzliche Unfallversicherung dafür, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person so weit wie möglich wiederherzustellen.

Ist eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich, erhalten die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen Geldleistungen als finanzielle Entschädigung.