35-Stunden-Woche

In Kürze

Die 35-Stunden-Woche beschreibt eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 35 Stunden als Vollzeitmodell. Sie wird vor allem durch vertragliche oder tarifliche Festlegungen im Betrieb umgesetzt.

Definition

Die 35-Stunden-Woche ist ein arbeitsrechtliches Modell mit einer festgelegten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Sie stellt eine Vollzeitgestaltung dar, die unter dem branchenüblichen 40-Stunden-Niveau liegt.

Das Modell gilt, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden verbindlich festgelegt ist. Diese Festlegung erfolgt arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder durch kollektivrechtliche Regelungen im Betrieb.

Rechtsgrundlage für die zulässige Arbeitszeitgestaltung ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 3 ArbZG. Das ArbZG setzt lediglich Höchstgrenzen und schließt kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeiten ausdrücklich nicht aus.

Die regelmäßige Verteilung der Stunden kann auf mehrere Arbeitstage gleichmäßig oder ungleichmäßig erfolgen. Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Entgeltgrundlage und ist von der Stundenzahl rechtlich getrennt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der 35-Stunden-Woche besteht unabhängig von Branche oder Betriebsgröße nicht.

Abzugrenzen ist die 35-Stunden-Woche von:

  • Teilzeitarbeit

In der Praxis dient die 35-Stunden-Woche der verbindlichen Organisation von Arbeitszeit, Vergütung und Personalplanung.