Abfindung

In Kürze

Abfindung bezeichnet eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlustes.

Definition

Abfindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Eine Abfindung liegt vor, wenn eine Zahlung zur Kompensation wirtschaftlicher Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlustes festgelegt ist. Die Zahlung setzt einen rechtlichen Verpflichtungstatbestand oder eine wirksame individual- oder kollektivrechtliche Regelung voraus.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • §§ 9, 10 KSchG
  • § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (Sozialplan)

Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht grundsätzlich nicht.

Abzugrenzen ist die Abfindung von:

  • laufendem Arbeitsentgelt
  • Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen

In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Abfindung häufig der einvernehmlichen oder prozessualen Beendigung von Kündigungsstreitigkeiten.