In Kürze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen aus bestimmten persönlichen Gründen. Es gilt insbesondere im Arbeitsleben und im Zivilrechtsverkehr.
Definition
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz. Es regelt den Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Das Gesetz erfasst Beschäftigte, Bewerber und arbeitnehmerähnliche Personen in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung an eines der gesetzlich genannten Merkmale anknüpft.
Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere:
- §§ 1, 7 AGG
Das Gesetz begründet Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung sowie auf Entschädigung und Schadensersatz. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt oder gesetzlich vorgesehen ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung unabhängig von den genannten Merkmalen. Es ist abzugrenzen vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der andere Fallgruppen erfasst.
In der Praxis prägt das Gesetz Auswahlentscheidungen, Vertragsgestaltung und innerbetriebliche Maßnahmen.