Arbeitsbewertung

In Kürze

Die Arbeitsbewertung erfasst die Anforderungen eines Arbeitsplatzes und bildet die Grundlage für eine gerechte Entlohnung. Die persönliche Leistung des Arbeitnehmers spielt dabei keine Rolle — bewertet wird ausschließlich der Arbeitsplatz selbst.

Definition

Mit der Arbeitsbewertung werden die Schwierigkeiten und Anforderungen einzelner Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge systematisch erfasst und gemessen. Ziel ist eine faire Lohn- und Gehaltsstruktur im Unternehmen.

Es gibt zwei grundlegende Methoden:

  • Summarische Arbeitsbewertung: Der Arbeitsplatz wird als Ganzes betrachtet und anhand seines Schwierigkeitsgrades in eine Rangfolge eingeordnet. Dieses einfache Verfahren liegt den meisten Tarifverträgen zugrunde — entweder als Rangfolgeverfahren (Vergleich von Arbeitsplätzen untereinander) oder als Katalogverfahren (Einordnung in tarifliche Lohn- und Gehaltsgruppen).
  • Analytische Arbeitsbewertung: Hier werden einzelne Merkmale des Arbeitsplatzes getrennt bewertet und mit Punkten versehen. Die Summe aller Punkte ergibt den Gesamtwert des Arbeitsplatzes. Grundlage ist das sogenannte „Genfer Schema".

Die analytische Arbeitsbewertung berücksichtigt vier Hauptmerkmale:

  • Können: Fähigkeiten, die durch Ausbildung und Berufserfahrung erworben wurden — sowohl geistiges als auch manuelles Können.
  • Beanspruchung: Geistige Anforderungen wie Konzentration und Denken sowie körperliche Belastungen durch die Tätigkeit.
  • Verantwortung: Eigenverantwortung für die eigene Arbeit (z. B. Termineinhaltung, Kostenbewusstsein) sowie Führungsverantwortung für andere Mitarbeiter.
  • Umgebungseinflüsse: Physikalisch messbare Belastungen am Arbeitsplatz wie Hitze, Lärm, Schmutz oder Unfallgefahr — diese werden häufig gesondert erfasst und durch Erschwerniszulagen ausgeglichen.

Die Gewichtung der einzelnen Merkmale ist in der Praxis die größte Herausforderung, da es bislang keine wissenschaftlich eindeutige Methode gibt, sie objektiv festzulegen.