In Kürze
Arbeitsentgelt umfasst alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer aus seiner Beschäftigung erhält — egal ob als Geld oder Sachleistung. Es ist die Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge und verschiedene Sozialleistungen.
Definition
Als Arbeitsentgelt gelten alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung — unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, wie sie bezeichnet werden oder in welcher Form sie ausgezahlt werden. Entscheidend ist ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Beschäftigung.
Gemeint ist stets das Bruttoarbeitsentgelt. Werbungskosten oder Sonderausgaben werden nicht abgezogen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 14 SGB IV. Einmalige Zulagen oder Zuschläge, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, gehören nicht zum Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind (§ 1 SvEV).
Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung aus mehreren Gründen wichtig:
- Versicherungspflicht: Die Höhe des Entgelts entscheidet, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung besteht.
- Beitragsbemessung: Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsentgelt.
- Entgeltersatzleistungen: Kranken-, Verletzten- und Mutterschaftsgeld werden auf Basis des Arbeitsentgelts berechnet.
Laufende Einnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Bezüge, zum Beispiel das monatliche Gehalt. Einmalige Einnahmen sind zeitpunktbezogene Zuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen oder Gratifikationen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, in welchem Zeitraum Beiträge anfallen.
Zum Arbeitsentgelt zählen auch Sachbezüge — also Güter oder Leistungen, die der Arbeitnehmer statt Geld erhält, etwa freie Kost und Wohnung oder Waren aus der Produktion. Deren Bewertung richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Verbindung mit dem Steuerrecht.
Eine Besonderheit gilt bei Nettoentgeltvereinbarungen: Hier gilt als Arbeitsentgelt das vereinbarte Nettoentgelt zuzüglich der darauf entfallenden Steuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung — also das hochgerechnete Bruttoentgelt.