Arbeitseinkommen

In Kürze

Das Arbeitseinkommen ist das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und bildet die Grundlage für Beiträge zur Sozialversicherung, zum Beispiel in der freiwilligen Krankenversicherung.

Definition

Als Arbeitseinkommen gilt in der Regel das Einkommen, das aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt wird. Es unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer für ihre nichtselbstständige Arbeit erhalten.

Zur Ermittlung des Arbeitseinkommens dient grundsätzlich der letzte Einkommensteuerbescheid. Liegt noch kein Bescheid vor — etwa bei einer neu aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit — wird das Einkommen sorgfältig geschätzt.

Für Landwirte, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a Einkommensteuergesetz (EStG) berechnet wird, gilt eine besondere Regelung: Als Arbeitseinkommen wird hier der Wert angesetzt, der sich aus § 32 Abs. 6 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) ergibt.