Ausbilder

In Kürze

Ein Ausbilder ist eine Person, die Auszubildende unmittelbar und verantwortlich in einem Betrieb ausbildet. Dafür muss er persönlich und fachlich geeignet sein.

Definition

Ausbilder führen die praktische Berufsausbildung im Betrieb durch. Sie vermitteln den Auszubildenden die nötigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ihres Ausbildungsberufs.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt fest, welche Voraussetzungen ein Ausbilder erfüllen muss:

  • § 29 BBiG – Persönliche Eignung: Der Ausbilder darf Kinder und Jugendliche beschäftigen und darf nicht wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen haben.
  • § 30 BBiG – Fachliche Eignung: Der Ausbilder muss eine anerkannte Abschlussprüfung im entsprechenden Fachbereich bestanden haben und angemessene Berufspraxis vorweisen können.

Zusätzlich verlangt die Ausbildereignungsverordnung (AusbEigV), dass Ausbilder auch pädagogisch qualifiziert sind. Sie müssen nachweisen, dass sie eine Ausbildung selbständig planen, durchführen und abschließen können.

Wer selbst nicht ausbilden kann oder darf, muss einen geeigneten Ausbilder bestellen, der die Ausbildungsinhalte im Betrieb verantwortlich vermittelt.

Ausbilder haben gegenüber Auszubildenden ein Weisungsrecht, das ihnen vom Unternehmen übertragen wird. Der Betriebsrat kann nach § 98 BetrVG der Bestellung eines Ausbilders widersprechen oder unter bestimmten Voraussetzungen dessen Abberufung verlangen.