Ausgleichsverfahren bei Arbeitgeberaufwendungen

In Kürze

Das Ausgleichsverfahren bei Arbeitgeberaufwendungen regelt, wie Arbeitgeber Kosten für Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft von der Krankenkasse erstattet bekommen. Grundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG).

Definition

Es gibt zwei Umlageverfahren: Das U1-Verfahren betrifft Erstattungen bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Das U2-Verfahren betrifft Erstattungen für Mutterschaftsleistungen, also Kosten, die durch Beschäftigungsverbote oder den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entstehen.

Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs können außerdem ein freiwilliges Ausgleichsverfahren einrichten. Wer einem solchen Verfahren beitritt, fällt nicht mehr unter das AAG — und umgekehrt: Nach dem Austritt gelten die AAG-Regeln ab dem Folgetag wieder. Die Errichtung eines freiwilligen Verfahrens muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.

Zuständig für die Erstattung ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Ist keine Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse vorhanden, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ist stets die Minijob-Zentrale zuständig.

Erstattungsanträge müssen Arbeitgeber elektronisch und verschlüsselt über zertifizierte Programme einreichen. Die Übertragung erfolgt nach technischen Vorgaben gemäß:

  • § 95 SGB IV – Gemeinsame Grundsätze Technik für die Datenübertragung
  • § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV – Maßgaben zu Kommunikationsdaten
  • § 22 DEÜV – Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung
  • § 2 Abs. 2 AAG – Rückmeldepflicht der Krankenkassen bei abweichenden Erstattungsbeträgen
  • § 98 Abs. 2 SGB IV – Automatisierte inhaltliche Prüfung der Anträge durch die Krankenkasse
  • § 15 MuSchG – Mitteilungspflicht der schwangeren Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber

Die Krankenkasse prüft jeden Antrag und meldet dem Arbeitgeber maschinell zurück, ob dem Antrag entsprochen wurde, ob Abweichungen bestehen und warum. Enthält eine Rückmeldung fehlerhafte Angaben, muss sie storniert werden.