Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung ist ein gesetzlich geregeltes Forum der innerbetrieblichen Kommunikation zwischen Belegschaft und Betriebsrat. Dabei gelten besondere Regeln, was als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt zählt und was nicht.

In Kürze

Die Betriebsversammlung ist ein gesetzlich geregeltes Forum der innerbetrieblichen Kommunikation zwischen Belegschaft und Betriebsrat. Dabei gelten besondere Regeln, was als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt zählt und was nicht.

Definition

Betriebsversammlung bezeichnet eine vom Betriebsrat einberufene Versammlung der Arbeitnehmer eines Betriebs zur gemeinsamen Information und Aussprache. Sie setzt einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus, ist nicht öffentlich und steht allen Arbeitnehmern offen.

Die Versammlung findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt und ist auf betriebliche Angelegenheiten mit unmittelbarem Arbeitnehmerbezug beschränkt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Teilnahme besteht nicht.

Sie ermöglicht dem Betriebsrat die Unterrichtung der Belegschaft und die Aufnahme von Stellungnahmen zu seiner Tätigkeit im Betrieb. Abzugrenzen ist sie von einer Mitarbeiter- oder Belegschaftsversammlung, die der Arbeitgeber auf Grundlage seines Direktionsrechts einberuft.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • §§ 42 bis 46 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – regeln Einberufung, Ablauf und Teilnahme
  • § 14 SGB IV – regelt, was als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gilt

Vergütung und Sachzuwendungen

Erhalten Arbeitnehmer für ihre Teilnahme an einer Betriebsversammlung eine Vergütung, gilt diese als reguläres Arbeitsentgelt und ist damit steuer- und sozialversicherungspflichtig – wie normaler Lohn.

Anders verhält es sich bei Sachzuwendungen wie Speisen oder Getränken, die der Arbeitgeber bei der Veranstaltung bereitstellt. Solche Zuwendungen zählen nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen (§ 14 SGB IV).

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