Betriebsversammlung

In Kürze

Die Betriebsversammlung ist ein gesetzlich geregeltes Forum der innerbetrieblichen Kommunikation. Sie dient der Information und Aussprache zwischen Belegschaft und Betriebsrat.

Definition

Betriebsversammlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine vom Betriebsrat einberufene Versammlung der Arbeitnehmer eines Betriebs zur gemeinsamen Information und Aussprache.

Eine Betriebsversammlung liegt vor, wenn sie durch einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats festgelegt wird. Sie ist nicht öffentlich und allen Arbeitnehmern zugänglich.

Die Versammlung findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt. Sie ist auf betriebliche Angelegenheiten mit unmittelbarem Arbeitnehmerbezug beschränkt.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • §§ 42 bis 46 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Diese normieren Einberufung, Ablauf und Teilnahme. Eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Teilnahme besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Betriebsversammlung von:

  • einer vom Arbeitgeber einberufenen Mitarbeiter- oder Belegschaftsversammlung nach dem Direktionsrecht

Die Betriebsversammlung ermöglicht dem Betriebsrat die Unterrichtung der Belegschaft. Sie erlaubt die Aufnahme von Stellungnahmen zu seiner Tätigkeit im Betrieb.