In Kürze
Beurteilungssysteme bewerten Leistung und Verhalten von Beschäftigten. Sie dienen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern — müssen aber fair gestaltet sein und die Rechte der Beschäftigten schützen.
Definition
Ein Beurteilungssystem ist ein strukturiertes Verfahren, mit dem Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten von Mitarbeitern oder Auszubildenden erfassen und bewerten. Die Ergebnisse können weitreichende Folgen haben: Sie beeinflussen zum Beispiel das Bestehen der Probezeit, Versetzungen, die Entlohnung oder sogar eine Kündigung.
Beurteilungsverfahren gibt es in vielen Formen — von verbalen Einschätzungen über Schulnotensysteme bis hin zu Buchstaben- und Merkmalsskalen. Allen gemeinsam muss die Transparenz für die Betroffenen sein.
Nutzen für Arbeitnehmer
Eine faire Beurteilung kann für Beschäftigte hilfreich sein. Sie bietet unter anderem:
- Klarheit über den eigenen Leistungsstand und persönliche Stärken und Schwächen
- Möglichkeit, Unterstützung oder Schulungsmaßnahmen zu vereinbaren
- Grundlage für Gehalt, Zulagen oder Prämien
- Dokumentation von Qualifikationen für interne oder externe Bewerbungen
- Förderung der individuellen Karriereplanung und Persönlichkeitsentwicklung
- Gesprächsmöglichkeit mit dem Vorgesetzten über Eigen- und Fremdwahrnehmung
Nutzen für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren von gut gestalteten Beurteilungssystemen. Sie helfen dabei:
- Leistungsstände einzelner Mitarbeiter oder ganzer Teams zu erkennen
- Qualifikationen gezielt weiterzuentwickeln und Fachkräfte zu sichern
- Nachwuchskräfte aus den eigenen Reihen zu fördern
- Fehlbesetzungen aufzudecken und die Motivation der Belegschaft zu steigern
Schutz der Arbeitnehmer
Beurteilungen können auch Risiken mit sich bringen. Wer als sogenannter „Minderleister" eingestuft wird, muss unter Umständen mit Abmahnungen, Versetzungen, Gehaltskürzungen oder sogar einer Kündigung rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Beurteilungssysteme Belegschaften spalten oder Beschäftigte zu gesundheitsschädlicher Selbstausbeutung treiben.
Der Betriebsrat hat hier eine wichtige Schutzfunktion. In einer Betriebsvereinbarung sollten deshalb folgende Punkte geregelt sein:
- Konfliktregelungsmechanismen, etwa durch Schlichtungsstellen
- Schutzvorschriften für ältere, kranke oder schwächere Beschäftigte
- Schutz vor Mobbing durch Kollegen
- Recht auf Schulungen und Anleitung, um geforderte Leistungen erreichen zu können
- Ausschluss leistungsbedingter Kündigungen für bestimmte Gruppen, z. B. Schwerbehinderte oder Mütter
- Schutz vor willkürlichen Versetzungen und Entgeltkürzungen