Einstellungsgespräch

Das Einstellungsgespräch ist ein persönliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber, das der gegenseitigen Eignungsprüfung und der abschließenden Klärung wesentlicher Arbeitsbedingungen dient. Es steht am Ende eines Auswahlverfahrens und bereitet den Abschluss eines Arbeitsvertrages vor.

In Kürze

Das Einstellungsgespräch ist ein persönliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber, das der gegenseitigen Eignungsprüfung und der abschließenden Klärung wesentlicher Arbeitsbedingungen dient. Es steht am Ende eines Auswahlverfahrens und bereitet den Abschluss eines Arbeitsvertrages vor.

Definition

Das Einstellungsgespräch bezeichnet ein strukturiertes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber im Anschluss an ein Auswahlverfahren. Beide Seiten lernen sich dabei kennen: Der Arbeitgeber prüft die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers, während der Bewerber seinerseits Fragen zur Stelle und zum Unternehmen stellen kann.

Inhaltlich umfasst das Gespräch die Klärung gegenseitiger Erwartungen sowie die verbindliche Abstimmung wesentlicher Vertragsparameter wie Arbeitsbeginn, Vergütung und Einsatzbereich. Ein typischer Ablauf beinhaltet Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer, Informationen zur Stelle, Fragen an den Bewerber, Raum für eigene Fragen des Bewerbers und abschließend einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.

Rechtsgrundlage für den angestrebten Vertragsschluss ist § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Einstellungsgespräch selbst begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Abzugrenzen ist es vom Vorstellungsgespräch, das primär der beiderseitigen Eignungsprüfung in einem frühen Stadium des Auswahlverfahrens dient.

Nicht alle Fragen im Einstellungsgespräch sind rechtlich zulässig. Es gibt drei Kategorien:

  • Zulässige Fragen betreffen zum Beispiel den Lebenslauf, den Gesundheitszustand (soweit für die Tätigkeit relevant), eine Schwerbehinderung oder Vorstrafen mit Bezug zur Stelle.
  • Eingeschränkt zulässige Fragen — etwa zu Lohnpfändungen, Vermögensverhältnissen oder einer Schwangerschaft — sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Unzulässige Fragen betreffen zum Beispiel die Mitgliedschaft in Parteien oder Gewerkschaften, die Religion, eine Schwangerschaft (in der Regel) oder allgemeine Krankheiten. Auf solche Fragen darf der Bewerber auch unwahr antworten, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen.

Nach dem Gespräch wertet der Arbeitgeber die gewonnenen Eindrücke aus und vergleicht sie mit den Bewerbungsunterlagen. Dabei fließen unter anderem das Erscheinungsbild, erkennbare Stärken und Schwächen sowie die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Stelle in die Entscheidung ein. Das Einstellungsgespräch hat zudem praktische Bedeutung für die rechtssichere Vorbereitung des Vertragsschlusses und die Dokumentation einvernehmlicher Vertragsinhalte.

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