In Kürze
ELStAM bezeichnet das elektronische Verfahren zur Übermittlung lohnsteuerlicher Abzugsmerkmale an Arbeitgeber. Es ersetzt die frühere papiergebundene Lohnsteuerkarte vollständig.
Definition
ELStAM ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur elektronischen Organisation des steuerlichen Lohnabzugs bundesweit. Es stellt lohnsteuerliche Abzugsmerkmale für Arbeitgeber bereit.
ELStAM ordnet steuerrelevante Daten einer natürlichen Person eindeutig zu und stellt sie zentral bereit. Voraussetzung ist eine Anmeldung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit gesetzlich bestimmten Identifikationsdaten.
Die Merkmale umfassen insbesondere:
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Religionszugehörigkeit für den Lohnsteuerabzug
Rechtsgrundlagen sind:
- § 39e Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 139b Abgabenordnung (AO)
ELStAM verpflichtet Arbeitgeber zum elektronischen Abruf sowie zur laufenden Prüfung der Aktualität übermittelter Daten.
Eine eigenständige Pflicht des Arbeitnehmers zur jährlichen Vorlage von Steuerkarten besteht nicht.
Abzugrenzen ist ELStAM von papiergebundenen Lohnsteuerkarten früherer Veranlagungsverfahren.
In der Praxis ermöglicht das Verfahren eine standardisierte und medienbruchfreie Abwicklung des laufenden Lohnsteuerabzugs.