Früherkennung und Frühförderung

In Kürze

Früherkennung und Frühförderung unterstützt Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt, die behindert sind oder von Behinderung bedroht werden. Ziel ist es, Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen auszugleichen oder zu mildern.

Definition

Frühförderung richtet sich an Kinder, deren körperliche, geistige oder seelische Entwicklung beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht. Je früher eine Behinderung erkannt wird, desto besser können Folgen abgemildert oder sogar verhindert werden.

Die Leistungen umfassen ein breites Spektrum: ärztliche und medizinisch-therapeutische Maßnahmen, heilpädagogische und sonderpädagogische Förderung, psychologische und psychosoziale Unterstützung sowie die Beratung der Eltern. All diese Hilfen werden aufeinander abgestimmt und gemeinsam als sogenannte Komplexleistung erbracht.

Anlaufstellen sind interdisziplinäre Frühförderstellen sowie sozialpädiatrische Zentren. Dort arbeiten Fachleute verschiedener Berufsgruppen zusammen, um sowohl die weitergehende Diagnostik als auch die Förderung zu übernehmen. Voraussetzung für die Leistungen ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Haus- oder Kinderarzt.

Die genauen Rahmenbedingungen – etwa Mindeststandards für Einrichtungen, Personalausstattung und Abrechnung – werden in Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern festgelegt. Regionale Besonderheiten fließen dabei ein.

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung (Frühförderungsverordnung – FrühV) – regelt die Anforderungen an Leistungen und Einrichtungen
  • § 46 SGB IX – Rechtsgrundlage für Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung im Rahmen der Rehabilitation